Fallende Immobilienpreise und Probleme der Banken
„Plötzlich ist ein gepflegtes Eigenheim nicht mehr 400.000, sondern 250.000 Euro wert“ – so überschrieb jüngst Die Welt einen Artikel. Was für die Immobilienbesitzer meist ärgerlich ist, kann die Banken an den Rand der Illiquidität führen. Die Zentralbank muss helfen.
Die Altersvorsorge in Deuthschland läuft vornehmlich über das Umlageverfahren. Wer arbeitet führt einen Teil seines Einkommens ab in die Rentenversicherung. Wer Rente bezieht, bekommt vom Staat ein Einkommen ausgezahlt. Das gute an dieser Lösung ist erstens, dass der Staat immer zahlungsfähig ist (auch wenn politische Regeln ggf. die Höhe seiner Ausgaben beschränken). Zweitens schwanken die Auszahlungen nicht im Wert. Während zum Beispiel Hauspreise und Aktienpreise mal hoch und mal niedrig sind, ist die Rente nominal fixiert. Es gibt sogar einen Inflationsausgleich.
Nichtsdestotrotz sparen einige Menschen (auch), indem sie Immobilien besitzen und sich einen Wertanstieg erhoffen. Oft kaufen sie die Immobilien mit Kredit. Die Banken schöpfen dann Geld, welches die Immobilienbesitzer in Zukunft zurückzahlen müssen - mit einem Zins. Die Kredite der Banken führen zu einer Bilanzverlängerung. Die Kredite selbst finden als Rückzahlung Eingang in die Aktiva-Seite, die neu erzeugten Einlagen (der KreditnehmerInnen) werden auf der Passiva-Seite verbucht. Jeder Euro eines Kreditnehmers ist ein Zahlungsversprechen der Bank (in Euro). Die Bank muss, um diese Zahlungsversprechen einhalten zu können, sich Guthaben bei der Zentralbank besorgen können (Reserven). Kann sie das nicht, wird sie weder Bargeld auszahlen noch Überweisungen tätigen können. In meinem Buch „Geld und Kredit: Eine €-päische Perspektive” habe ich das Problem fallender Immobilienpreise aus Sicht einer Bank ausführlich diskutiert. Hier ist ein Auszug:
Inzwischen ist es so, dass die EZB auch Kredit an Haushalte unter gewissen Bedingungen als notenbankfähige Sicherheit akzeptiert. Die EZB schreibt dazu (meine Übersetzung):
„Zusätzliche Kreditforderungen (ACCs) sind ein Beispiel für die Arten von Vermögenswerten, die vorübergehend als Sicherheiten zugelassen sind. ACCs sind Kreditforderungen, die nicht alle Zulassungskriterien des allgemeinen Sicherheitenrahmens erfüllen. Der allgemeine Sicherheitenrahmen des Eurosystems umfasst Kredite an den öffentlichen Sektor, an Unternehmen sowie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus können ACCs auch Kredite an private Haushalte sowie Pools ähnlicher Kreditarten umfassen, die z. B. aus Unternehmens-, KMU-, Verbraucher- oder Hypothekenkrediten bestehen. ACCs können auch von geringerer Kreditqualität sein als die allgemein anerkannten Kreditforderungen oder auf andere Währungen als den Euro lauten. Um die damit verbundenen höheren Risiken auszugleichen, schreiben die nationalen Zentralbanken höhere Bewertungsabschläge vor. Das bedeutet, dass die nationale Zentralbank den ACC einen Wert zuweist, der unter dem Nominalwert liegt, um einen Puffer gegen mögliche Änderungen des Sicherheitenwerts zu haben. Der Höchstbetrag, den eine Bank bei Kreditgeschäften des Eurosystems aufnehmen kann, basiert auf dem Gesamtwert ihrer Sicherheiten nach Abzug der Bewertungsabschläge.“
Die EZB hat die Aufgabe, die Liquiditätsversorgung der Banken aufrechtzuerhalten. Die Änderungen im Bereich der Anforderungen der notenbankfähigen Sicherheiten sind somit ein sehr wichtiger und elementarer Teil der Geldpolitik der EZB, der normalerweise unter dem Radar fliegt. Wer sich damit genauer auseinandersetzen möchte, dem sei das Arbeitspapier der EZB mit dem Titel „The Eurosystem Collateral Framework Explained” empfohlen.